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Finanzgericht Hamburg Beschluss v. - 3 V 169/13

Gesetze: EStG § 10 Abs. 1 Nr. 9

Einkommensteuer: Beschränkung des Sonderausgabenabzugs für Schulgeld auf Höchstbetrag rechtmäßig

Leitsatz

Die Beschränkung des Sonderausgabenabzugs für Schulgeld auf den Höchstbetrag von 5.000,00 € gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG i. d. F. des JStG 2009 verstößt weder gegen Verfassungs- noch gegen Unionsrecht.

Fundstelle(n):
SAAAE-46993

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
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Finanzgericht Hamburg, Beschluss v. 16.08.2013 - 3 V 169/13

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