Steuerpflicht der für die Anwerbung neuer Teilnehmer an einem Schenkkreis (Unternehmerstammtisch) vereinnahmten Entgelte
Leitsatz
Es ist nicht ernstlich zweifelhaft, dass den Einsatz des Steuerpflichtigen übersteigende Einnahmen aus der Teilnahme an einem
in der Form eines „Unternehmerkreises” bzw. „Unternehmerstammtisches” durchgeführten Schenkkreis steuerpflichtige Einkünfte
aus Leistungen im Sinne von § 22 Nr. 3 S. 1 EStG darstellen, wobei die vereinnahmten Entgelte für das Anwerben neuer Teilnehmer
an dem Schenkkreis als Einnahmen zu behandeln sind (Anschluss an ).
Tatbestand
Fundstelle(n): ZAAAE-46982
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Online-Dokument
Sächsisches FG, Beschluss v. 02.10.2013 - 8 V 1206/13