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BFH 16.5.2013 VI R 7/11, StuB 20/2013 S. 793

Einkommen-/Lohnsteuer | Zuwendungen aus Anlass einer Betriebsveranstaltung als Arbeitslohn

(1) Leistungen eines Arbeitgebers aus Anlass einer Betriebsveranstaltung sind bei Überschreiten einer Freigrenze als Arbeitslohn zu werten. In die Ermittlung, ob die Freigrenze überschritten ist, können die den Arbeitgeber treffenden Gesamtkosten der Veranstaltung einbezogen und zu gleichen S. 794Teilen auf die Gäste aufgeteilt werden, sofern die entsprechenden Leistungen Lohncharakter haben und nicht individualisierbar sind (Anschluss an Senatsentscheidung vom - VI R 79/10 NWB FAAAE-30147, BFHE 240 S. 44 = Kurzinfo StuB 2013 S. 196 NWB JAAAE-30808). (2) Aufzuteilen ist der Gesamtbetrag auch auf Familienangehörige, sofern diese an der Veranstaltung teilgenommen haben (Anschluss an Senatsentscheidung vom - VI R 82/83 NWB CAAAA-92074, BStBl 1985 II S. 532). (3) Der auf die Familienangehörigen entfallende Aufwand ist den Arb...BStBl 1992 II S. 655

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