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NWB Nr. 43 vom Seite 3371
Verbesserung bei Rentenzahlungen ins Ausland
Ab dem entfällt die bisher in bestimmten Fällen vorgenommene Kürzung der Rente auf 70 %. Deutsche und ausländische Staatsangehörige sind somit bei Rentenzahlungen ins Ausland gleichgestellt (Umsetzung der EU-Richtlinie 2011/98/EU).