Arbeitshilfe - Stand: 15.04.2015

Vorlagepflicht von im Rahmen eines Warenwirtschaftssystems geführten Einzelaufzeichnungen zu Verkäufen

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Umfang der Datenzugriffsrechte nach § 147 Abs. 6 AO im Rahmen einer Außenprüfung: Keine gesetzliche Einzelaufzeichnungspflicht und kein Zugriffsrecht auf Kasseneinzeldaten des Warenverkaufs (Verkaufsdatei) beim Betrieb einer Apotheke?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Bei Schreibvorlagen/Mustern handelt es sich stets um Orientierungshilfen, die als Beispiele zu verstehen sind und keinen Anspruch auf Allgemeingültigkeit oder Vollständigkeit erheben. Auch wenn die Schreibvorlagen/Muster viele praxiserprobte Anhaltspunkte beinhalten, ist eine Einzelfallbetrachtung nicht entbehrlich. Für die richtige Anwendung im konkreten Einzelfall hat der Anwender selbst Sorge zu tragen. Es kann keine Haftung übernommen werden.

Fundstelle(n):
HAAAE-46385