Zinssatz von 6 Prozent p. a. gem. § 238 Abs. 1 AO bei Aussetzungszinsen verfassungswidrig
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Hat eine Festsetzung von AdV-Zinsen bei einer Verfahrensdauer von über 6 Jahren zu unterbleiben. Ist der Zinssatz von monatlich 0,5% willkürlich, gerade mit Blick auf das Zinssatzniveau am Markt. Ist § 237 AO verfassungswidrig?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
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Fundstelle(n):
EAAAE-46373