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Finanzgericht Nürnberg  Urteil v. - 6 K 730/10

Gesetze: EStG § 34 Abs. 1

Zur Tarifbegünstigung des Gewinns aus der Veräußerung von Gesellschaftsanteilen nach § 34 Abs. 1 EStG

Leitsatz

Der Gewinn aus der Veräußerung eines Mitunternehmeranteils ist nicht nach § 34 EStG (1998) tarifbegünstigt, wenn aufgrund einheitlicher Planung und in engem zeitlichen Zusammenhang mit der Anteilsveräußerung wesentliche Betriebsgrundlagen der Personengesellschaft ohne Aufdeckung sämtlicher stillen Reserven aus dem Betriebsvermögen der Gesellschaft ausgeschieden sind.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStR 2014 S. 6 Nr. 8
DStRE 2014 S. 527 Nr. 9
Ubg 2014 S. 336 Nr. 5
JAAAE-45638

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Finanzgericht Nürnberg , Urteil v. 11.04.2013 - 6 K 730/10

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