Aufwendungen für die dienstliche Ausstandsfeier eines Finanzbeamten als Werbungskosten
Leitsatz
Aufwendungen für die Ausstandsfeier eines Finanzbeamten sind als ausschließlich beruflich veranlasst anzusehen, wenn die
Veranstaltung im Dienstgebäude, während der Dienstzeit stattfindet, ausschließlich Steuerbeamte daran teilnehmen und im Rahmen
der Veranstaltung die Entlassungsurkunde ausgehändigt wird.
Zur Abzugsfähigkeit der Aufwendungen als Werbungskosten ist es unbeachtlich, ob der Kläger selbst oder sein Dienstherr als
Gastgeber auftritt und die Gästeliste bestimmt.
Fundstelle(n): EFG 2013 S. 1583 Nr. 19 GAAAE-45626
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Online-Dokument
Hessisches Finanzgericht
, Urteil v. 23.04.2013 - 3 K 11/10
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