Kindergeldanspruch eines in Deutschland ansässigen Arbeitnehmers
– Zugehörigkeit des Kindes zum Haushalt der Kindesmutter in
Frankreich – Bedeutung der Fiktion des Art. 60 Abs. 1 Satz 2 VO (EG) Nr.
987/2009
Leitsatz
Ein in Deutschland ansässiger Arbeitnehmer, dessen Kind bei der Kindesmutter in Frankreich lebt, hat Anspruch auf Gewährung
deutschen Kindergelds in voller Höhe, wenn der Kindesmutter in Frankreich kein Anspruch auf Familienleistungen zusteht.
Diesem Anspruch steht die Zugehörigkeit des Kindes zum Haushalt der Kindesmutter in Frankreich nicht entgegen, da diese selbst
die Anspruchsvoraussetzungen gemäß § 62 Abs. 1 EStG nicht erfüllt und daher keine i. S. des § 64 Abs. 2 Satz 1 EStG anspruchsberechtigte
Person sein kann.
Art. 60 Abs. 1 Satz 2 VO (EG) Nr. 987/2009 bezweckt nicht, einen unstreitig bestehenden Kindergeldanspruch dem Anspruchsinhaber
unter Hinweis auf die Zugehörigkeit des Kindes zum Haushalt eines im EU-Ausland wohnenden Familienangehörigen zu versagen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): XAAAE-45616
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Online-Dokument
Finanzgericht Düsseldorf
, Urteil v. 27.05.2013 - 16 K 4052/12 Kg
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