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Mandanten-Merkblatt: Private Veräußerungsgeschäfte - Von ebay bis Immobilie
Wenn Ihre Mandanten Gegenstände des Privatvermögens verkaufen, z.B. Ihre Plattensammlung auf einer Internet-Auktionsplattform oder ein Eigenheim mit Grundstück, müssen sie den Veräußerungsgewinn im Allgemeinen nicht der Einkommensteuer unterwerfen. Jedoch gibt es – wie so häufig im Steuerrecht – Ausnahmen, die die Steuerpflichtigen kennen sollten.
Mithilfe des Mandanten-Merkblatts informieren Sie Ihre Mandanten schnell und bequem. Zur Vertiefung haben wir für Sie als Berater zudem alle Quellenangaben in einem Info-Blatt aufbereitet.
Download Mandanten-Merkblatt "Private Veräußerungsgeschäfte"
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Info-Blatt für den Steuerberater:
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