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BMF | Schreiben zu Beleg- und Nachweispflichten bei innergemeinschaftlichen Lieferungen
Am hat das BMF die Einzelheiten zur am in Kraft getretenen Neuregelung der Gelangensbestätigung (§ 17a UStDV) in einem Schreiben kommentiert. Das BMF-Schreiben bedeutet Erleichterungen bei den Beleg- und Nachweispflichten zur Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen. Anders als noch im Entwurf vom wird die Nichtbeanstandungsfrist über den 30. September hinaus bis zum 31. Dezember verlängert. Sammelbestätigungen für den Zeitraum von bis zu einem Quartal setzen nun keine dauerhafte Lieferbeziehung mehr voraus, sondern sind allgemein zulässig (Abschnitt 6a.4 Abs. 4 UStAE). Auch können z. B. Angaben zur handelsüblichen Bezeichnung und Menge der beförderten Gegenstände auf die [i]Erleichterungen in der PraxisRechnung über die Lieferung durch Angabe der Rechnungsnummer verweisen, falls die Rechnung die Nummer des Versendung...