Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Lohnsteuerbescheinigung 2014
Das NWB VAAAE-44662 (BStBl 2013 I S. 1132) zur Ausstellung von elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen ab 2014 näher Stellung genommen. Dieses Schreiben enthält folgende Aussagen, die für den Abrechnungsalltag bedeutsam sind:
Für Arbeitnehmer, für die der Arbeitgeber die Lohnsteuer ausschließlich nach den §§ 40 bis 40b EStG pauschal erhoben hat, ist keine Lohnsteuerbescheinigung zu erstellen.
Der Großbuchstabe „M” ist grundsätzlich auf der Lohnsteuerbescheinigung einzutragen, wenn dem ArbeitnehS. 746mer anlässlich oder während einer beruflichen Auswärtstätigkeit oder im Rahmen einer beruflichen doppelten Haushaltsführung vom Arbeitgeber oder auf dessen Veranlassung von einem Dritten eine nach § 8 Abs. 2 Satz 8 EStG mit dem amtlichen Sachbezugswert zu bewertende Mahlzeit zur Verfügung gestellt wurde. Die Eintragung hat unabhängig davon zu erfolgen, ob die Besteuerung der Mahlzeit nach § 8 Abs. 2 Satz 9 EStG unterbleibt, der Arbeitgeber die Mahlzeit individuell oder nach § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1a EStG pauschal besteuert hat. Im Übrigen sind für die Bescheinigung des Großbuchstaben „M” auch die Ausführungen des Einführungsschreibens zur Reform des steuerlichen Reisekostenrechts ab zu beachten. ...