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Allein und alleiner
Oje! – war das erste, was uns beim Lesen dieser Meldebescheinigung einfiel. Der arme Sven-Hendryk. Ist er ganz allein in seiner Wohnung? Oder hat er nur diese eine? Wobei ... der zweite Punkt hat auch seine Vorteile! Mit nur einer Wohnung muss man weder Zweitwohnungsteuer bezahlen noch muss man sich mit der – doch nicht immer ganz einfachen – Thematik der doppelten Haushaltsführung auseinandersetzen.
Übrigens: Bei der doppelten Haushaltsführung hat es im Zuge der Reform des steuerlichen Reisekostenrechts Änderungen gegeben, die ab 2014 relevant sind. Mehr zu diesem und zu weiteren spannenden Themen erfahren Sie in der Beilage „NWB Infos für Steuerfachangestellte“, die dieser Ausgabe beiliegt. Gerne können Sie die Beilage an Ihre Mitarbeiter und Arbeitskollegen auch per E-Mail versenden. Die Beilage können Sie hierfür als pdf-Datei in der NWB Datenbank (Login über www.nwb.de) unter der NWB DokID NWB XAAAE-42781 aufrufen.