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Keine Angst vor dem digitalen Nachlass!
Erbrechtliche Grundlagen – Alte Probleme in einem neuen Gewand?
[i] infoCenter „Erbfall” NWB BAAAB-03394 Der Internetdienst „Google” hat am in einem Blogeintrag unter dem Titel „Was passiert mit meinen Daten im Fall, dass ich sterbe?” eine neue Funktion für die von ihm angebotenen Dienste vorgestellt, den Kontoinaktivität-Manager. Das Unternehmen reagiert damit auf eine Diskussion, die bereits vor geraumer Zeit angestoßen wurde (grundlegend Hoeren, NJW 2005 S. 2113), in der Praxis aber im Rahmen der erbrechtlichen Beratung bis vor Kurzem noch ein Schattendasein geführt hat. Schlagwortartig spricht man von dem „digitalen Nachlass” (s. als Einstieg den Wikipedia-Artikel zum Thema http://de.wikipedia.org/wiki/Digitaler_Nachlass). Gemeint ist damit insbesondere die juristische Frage, wer nach einem Erbfall Zugriff auf die von dem Erblasser hinterlassenen Nutzerkonten bei Onlinediensten und die dort gespeicherten Daten hat. Das Schattendasein dieses Themas dürfte inzwischen vorbei sein. Spätestens seit dem vergangenen Jahr ist das Thema in aller Munde (s. etwa Martini, JZ 2012 S. 1145; Bleich, c't 2/2013 S. 62, 64; Rott/Rott, NWB-EV 2013 S. 160). Es ist sogar von einem „Kampf” um den digitalen Nachlass die Rede und davon, dass sich die Erben in einer juristische...