Ist die Regelung des § 2 Abs. 2 Nr. 2 Satz 1 UStG, welche die Anwendbarkeit der organschaftlichen Zurechnung auf juristische Personen als Organgesellschaften beschränkt, mit dem Grundsatz der Rechtsformneutralität vereinbar und unionsrechtskonform dahingehend zu erweitern, dass auch eine Personengesellschaft in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG in das Unternehmen eines Organträgers eingegliedert sein kann?
Das Verfahren ruht gemäß Beschluss vom bis zur Entscheidung des EuGH in den Verfahren
und ( und ).
Das Verfahren wurde durch Beschluss vom wieder aufgenommen.
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