Insolvenzverfahren: Widerruf der Bestellung zum Steuerberater
Leitsatz
Zu den Voraussetzungen des Widerrufs der Bestellung als Steuerberater gemäß § 46 Abs. 2 Nr. 4 StBerG.
Bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Steuerberaters ist der Vermögensverfall zu vermuten.
Auch wenn das Insolvenzverfahren nach der InsO das Ziel haben kann, die Gläubiger unter Erhaltung des Unternehmens des Schuldners
zu befriedigen und dem Schuldner Gelegenheit zu geben, sich von seinen Verbindlichkeiten zu befreien, begründet doch die Eröffnung
des Insolvenzverfahrens gerade die Vermutung des Vermögensverfalls und ist als solche nicht geeignet, die Vermutung zu widerlegen.
Fundstelle(n): DStR 2014 S. 14 Nr. 27 WAAAE-44854
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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 27.06.2013 - 6 K 47/13
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