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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 2 K 135/12

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4

Steuerliche Abzugsfähigkeit von Fahrtkosten während der Probezeit

Leitsatz

  1. Auch während der sog. Probezeit sind Fahrtkosten zu einer Arbeitsstätte des ArbG, der der ArbN grundsätzlich dauerhaft zugeordnet ist, nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG abzugsfähig.

  2. Das gilt jedenfalls dann, wenn die Tätigkeit von Beginn an als dauerhaft angelegte berufliche Tätigkeit des ArbN in einer Betriebsstätte des ArbG anzusehen ist.

  3. Zum Begriff der regelmäßigen Arbeitsstätte.

  4. Die Vereinbarung einer Probezeit ist für den Begriff der regelmäßigen Arbeitsstätte ohne besondere Relevanz.

Fundstelle(n):
DStR 2014 S. 6 Nr. 8
DStRE 2014 S. 525 Nr. 9
NWB-Eilnachricht Nr. 36/2013 S. 2835
StBW 2013 S. 966 Nr. 21
SAAAE-44838

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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 07.11.2012 - 2 K 135/12

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