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OLG Düsseldorf Beschluss v. - 3 Wx 76/13

Gesetze: BGB § 133; BGB § 2084; BGB § 2265; BGB § 2269; BGB § 2270

Leitsatz

Leitsatz:

Die Bestimmung in einem Ehegattentestament "Auch wenn der Überlebende von uns wieder heiratet, sollen seine Verfügungen bestehen bleiben und nur die Wechselbezüglichkeit zu den Verfügungen des Erstversterbenden aufgehoben werde." kann im Allgemeinen nicht ergänzend dahin ausgelegt werden, dass dies nach dem Willen des Erblassers auch für den Fall des Eingehens einer Lebensgemeinschaft gelten soll.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
ErbBstg 2013 S. 255 Nr. 10
LAAAE-44622

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
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OLG Düsseldorf, Beschluss v. 17.07.2013 - 3 Wx 76/13

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