Uta Hey, Christian Lehnert

Aufhebung und Änderung von Steuerverwaltungsakten

2. Aufl. 2013

ISBN der Online-Version: 978-3-482-69761-6
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-45612-1

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Aufhebung und Änderung von Steuerverwaltungsakten (2. Auflage)

O. Erlass, Aufhebung oder Änderung von Steuerbescheiden bei verdeckter Gewinnausschüttung oder verdeckter Einlage gem. § 32a KStG

I. Allgemeines

1. Sinn und Zweck

1230§ 32a KStG stellt eine kongruierende Besteuerung bei einer Körperschaft sowie bei ihrem Gesellschafter in den Fällen der Berücksichtigung einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA; § 32a Abs. 1 KStG) sowie einer verdeckten Einlage (vE; § 32a Abs. 2 KStG) her.

Mithilfe der Vorschrift können inhaltlich einander widersprechende Entscheidungen bei der Steuerfestsetzung auf der Ebene der Körperschaft sowie der Steuerfestsetzung auf Ebene des Gesellschafters vermieden werden.

Ihre besondere Bedeutung erhält die Vorschrift in den Fällen, in denen inhaltlich einander widersprechende Entscheidungen nicht durch die Änderungsvorschriften der Abgabenordnung beseitigt werden können.

Beispiel:

Bei der A GmbH findet im Jahr 04 eine steuerliche Außenprüfung für die Jahre 00 bis 02 statt. Hierbei wird festgestellt, dass der Gesellschafter-Geschäftsführer A im Jahr 00 erhebliche Vergütungen von der Gesellschaft für seine Geschäftsführertätigkeit erhalten hat, die bei der A GmbH bislang steuerlich als Betriebsausgaben berücksichtigt worden waren.

A hatte ...