VO EU Nr. 650/2012 Artikel 84

Kapitel VII: Allgemeine und Schlussbestimmungen

Artikel 84 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. [1]

Sie gilt ab dem , mit Ausnahme der Artikel 77 und 78, die ab dem gelten, und der Artikel 79, 80 und 81, die ab dem gelten.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
JAAAE-43911

1Anm. d. Red.: Tag der Veröffentlichung: , in Kraft getreten am 16. 8. 2012.