VO EU Nr. 650/2012 Artikel 84
Kapitel VII: Allgemeine und Schlussbestimmungen
Artikel 84 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. [1]
Sie gilt ab dem , mit Ausnahme der Artikel 77 und 78, die ab dem gelten, und der Artikel 79, 80 und 81, die ab dem gelten.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
JAAAE-43911
1Anm. d. Red.: Tag der Veröffentlichung: , in Kraft getreten am 16. 8. 2012.