VO EU Nr. 650/2012 Artikel 74
Kapitel VII: Allgemeine und Schlussbestimmungen
Artikel 74 Legalisation oder ähnliche Förmlichkeiten
Im Rahmen dieser Verordnung bedarf es hinsichtlich Urkunden, die in einem Mitgliedstaat ausgestellt werden, weder der Legalisation noch einer ähnlichen Förmlichkeit.
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JAAAE-43911