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Umsatzsteuer | Unionsrechtliche Umsatzsteuerfreiheit für Berufsbetreuer
Wird ein Berufsbetreuer gem. § 1896 BGB gerichtlich zur Erbringung von Betreuungsleistungen bestellt, handelt er als anerkannte Einrichtung i. S. von Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. g der Richtlinie 77/388/EWG und Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL und kann sich für die Steuerfreiheit der aufgrund dieser Bestellung erbrachten Betreuungsleistungen auf das Unionsrecht berufen (Bezug: § 4 Nr. 16 und 18 UStG; Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. g Richtlinie 77/388/EWG; Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL).
(1) Die Leistungen der klagenden Berufsbetreuerin waren in den Streitjahren 2005 bis 2008 weder nach § 4 Nr. 16 noch nach § 4 Nr. 18 UStG steuerfrei. Nach Art. 13 Teil A Buchst. g der Richtlinie 77/388/EWG bzw. ab 2007 nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL sind die „eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbundenen Dienstleistungen und Lieferungen von Gegenständen, einschließlich derjenigen der Altenheime, durch Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder andere von den betreffenden Mitgliedstaaten als Einrichtungen mit sozialem Charakter anerkannte Einr...