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Umsatzsteuer | Vertrauensschutz bei Änderung der Rechtsprechung zum Vorsteuerabzug
Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Steht der Änderung eines Umsatzsteuerbescheids wegen der Rechtsprechungsänderung zum Vorsteuerabzug bei unrichtigem Steuerausweis durch das (BStBl 1998 II S. 695) § 176 Abs. 1 Nr. 3 AO entgegen, ist der Steuerpflichtige so zu behandeln, wie er ohne die Rechtsprechungsänderung gestanden hätte. (2) Berichtigt der Leistende seine Rechnung mit dem unrichtigen Umsatzsteuerausweis, ist der Vorsteuerabzug des Leistungsempfängers zu berichtigen, wenn im Zeitpunkt der Rechtsprechungsänderung die Änderung des Umsatzsteuerbescheids möglich gewesen wäre. Der Zeitpunkt der Rechnungsberichtigung ist insoweit unmaßgeblich.
Im Streitfall änderte der Lieferant im Jahr 2004 seine in den Jahren 1993 bi...BStBl 2013 II S. 417