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BFH 11.7.2013 VI R 37/12, NWB 37/2013 S. 2907

Lohnsteuer | Berücksichtigung von Werbungskosten bei beruflich veranlassten Krankheiten

Nach dem können Aufwendungen zur Wiederherstellung der Gesundheit dann betrieblich oder beruflich veranlasst sein, wenn es sich um eine typische Berufskrankheit handelt oder der Zusammenhang zwischen der Erkrankung und dem Beruf eindeutig feststeht.

Anmerkung:

Es handelt sich um den sicherlich seltenen Fall, dass eine Maßnahme sowohl unter dem Gesichtspunkt der Fortbildung als auch unter dem Begriff der Therapie zum betrieblich-beruflichen Abzug der aufgewandten Kosten berechtigen könnte. Denn die Dispokinesis („disponere” = lat. „verfügen können über” und „kinesis” = griech. „Bewegung”) ist eine speziell für Musiker und Bühnenkünstler entwickelte Schulungs- und Therapieform. Das BFH-Urteil bestätigt, dass in derartigen Fällen die Einschal...

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