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Abgabenordnung | Billigkeitserlass bei Aussetzungszinsen
Nach dem kann der Steuerpflichtige die Aussetzung der Vollziehung durch Tilgung der Steuerschuld beenden. Ein Anspruch auf Freigabe einer Sicherheit zur Tilgung der Steuerschuld besteht nur, wenn dem Finanzamt nachgewiesen wird, dass durch die Freigabe der Steueranspruch nicht gefährdet wird.