Bestimmte Verhaltensweisen des Steuerpflichtigen nach der schlüssig und nachvollziehbar belegten Absendung des Steuerbescheids
können vom Finanzgericht im Wege einer freien Beweiswürdigung dahingehend gewürdigt werden, dass â entgegen der Behauptung
des Steuerpflichtigen â von einem Zugang des Steuerbescheids ausgegangen wird.
Indizien für den Zugang von Steuerbescheiden können insbesondere dann vorliegen, wenn einem Steuerpflichtigen mehrfach seine
Steuerschulden bekannt gegeben worden sind, ohne dass er diese oder den Zugang der entsprechenden Bescheide bestreitet, oder
der Steuerbescheid mit anderen Schriftstücken zusammen versandt worden ist, deren Zugang der Steuerpflichtige nicht bestreitet.
Fundstelle(n): EFG 2013 S. 1285 Nr. 16 ZAAAE-43372
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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 17.05.2013 - 3 K 1927/12 E,U
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