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Gewerbesteuerliche „Schachtelfragen” bei Ausschüttungen an Kapitalgesellschaften
Gestaltungsüberlegungen bei Schachtelbeteiligungen
[i]Kusch, NWB 15/2013 S. 1068Das Gewerbesteuerrecht setzt grundsätzlich auf dem Gesamtbetrag der Einkünfte der Kapitalgesellschaft nach Anwendung insbesondere des § 8b KStG auf. Jedoch sind die Spezialregelungen des gewerbesteuerlichen Schachtelprivilegs zu beachten, die zu einer abweichenden Beurteilung bei der Gewerbesteuer führen können. So kann es durch die Hinzurechnungsvorschrift des § 8 Nr. 5 GewStG zu einer gewerbesteuerlichen Versteuerung kommen, obwohl körperschaftsteuerlich die Ausschüttung nach § 8b KStG steuerfrei bleibt; dies gilt insbesondere in den Streubesitzfällen bis 2012. Andererseits gibt es auch Fälle, in denen eine Kürzung bei der Gewerbesteuer auf „Null” in Betracht kommt, obwohl körperschaftsteuerlich die Ausschüttung zu 100 % erfasst wird. Als Beispiel hierfür sei das materielle Korrespondenzprinzip genannt, welches die Gewerbesteuer nicht kennt. Die Systematik ist nicht ganz einfach, was häufig zu Verwirrung in der Praxis führt. Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über die wesentlichen „Schachtelfragen” des Gewerbesteuerrechts sowie das Zusammenspiel zwischen § 8 Nr. 5 und § 9 Nr. 2a und 7 GewStG.
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