Praxis-Leitfaden Jahresabschluss
2. Aufl. 2013
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X. Übergang zum Vermögensvergleich/Wechsel der Gewinnermittlungsart
Werden die Grenzwerte des § 141 AO – Umsatz mehr als 500.000 € und Gewinn von mehr als 50.000 € – überschritten, besteht die gesetzliche Pflicht zum Übergang auf den Vermögensvergleich. Dies aber erst nach Aufforderung durch das Finanzamt zum 01. 01. des Folgejahres. Durch diese Umstellung ergeben sich Korrekturposten.
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Anzahlungen an Lieferer lt. Eröffnungsbilanz | + | ………… |
Warenanfangsbestand lt. Eröffnungsbilanz | + | ………… |
Forderungen lt. Eröffnungsbilanz | + | ………… |
Sonstige Forderungen lt. Eröffnungsbilanz | + | ………… |
Aktive RAP lt. Eröffnungsbilanz | + | ………… |
Verbindlichkeiten lt. Eröffnungsbilanz | ./. | ………… |
Erhaltene Anzahlungen lt. Eröffnungsbilanz | ./. | ………… |
Sonstige Verbindlichkeiten lt. Eröffnungsbilanz | ./. | ………… |
Rückstellungen lt. Eröffnungsbilanz | ./. | ………… |
Passive RAP lt. Eröffnungsbilanz | ./. | ………… |
= Korrekturgewinn | ………… |
Auf Antrag kann dieser Übergangsgewinn gleichmäßig auf drei Jahre verteilt werden.
Anlagevermögen
Die beweglichen und unbeweglichen Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens sind bei beiden Gewinnermittlungsarten anteilig abgeschrieben worden. Es ergeben sich keine Unterschiede.
Warenbestand
Zum 01. 01. ist eine Inventur zu erstellen. Die Werte wurden bisher nicht ...