Betrieb in Gründung, Nachweis der Investitionsabsicht
Leitsatz
1) An den Nachweis der Investitionsabsicht sind bei Betrieben, die sich noch in Gründung befinden, erhöhte Anforderungen zu
stellen.
2) Eine Investitionsansicht ist nicht nachgewiesen, wenn hierfür keine Indizien erkennbar oder Anhaltspunkte für Vorbereitungsmaßnahmen
zum Erwerb begünstigter Wirtschaftsgüter gegeben sind.
3) Aus der bloßen Geltendmachung des Abzugsbetrages in der Steuererklärung kann bei noch zu gründenden Betrieben nicht auf
eine Investitionsabsicht geschlossen werden (Abgrenzung zu , BFH/NV 2011, 1594).
Fundstelle(n): EFG 2013 S. 1646 Nr. 20 StuB-Bilanzreport Nr. 22/2013 S. 867 UAAAE-42996