Unentgeltliche Spielberechtigung in einem Golfclub als geldwerter Vorteil
Leitsatz
Behält ein ehemaliger Vorstand einer Bank die unentgeltliche Berechtigung, in einem Golfclub zu spielen, so zählt der hieraus
ersparte Mitgliedschaftsbeitrag und weitere Gebühren, die während der aktiven Zeit die Bank gezahlt hat, zu den steuerpflichtigen
geldwerten Vorteilen aus einer früheren Dienstleistung. Daran ändert es nichts, wenn die Zahlungen durch eine hundertprozentige
Tochtergesellschaft der arbeitgebenden Bank erbracht worden sind.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): DStR 2014 S. 6 Nr. 13 DStRE 2014 S. 658 Nr. 11 EFG 2013 S. 1648 Nr. 20 KAAAE-42995