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FG des Landes Sachsen-Anhalt Urteil v. - 4 K 840/11 EFG 2013 S. 1613 Nr. 19

Gesetze: UStG § 2 Abs. 1, UStG § 15 Abs. 1 Nr. 1

Vorsteuerabzug: Abgrenzung zwischen unternehmerischer Tätigkeit und privater Kapitalinvestition bei Erwerb und Verpachtung eines Blockheizkraftwerks

Leitsatz

1. Leistungen, bei denen ein über die reine Entgeltsentrichtung hinausgehendes eigenes wirtschaftliches Interesse nicht verfolgt wird, sind keine Leistungen im wirtschaftlichen Sinne, sondern lediglich reine Kapitalinvestition. Derartige Leistungen begründen keine Unternehmereigenschaft und berechtigen den Investor nicht zum Vorsteuerabzug.

2. Der Erwerb und die Verpachtung eines Blockheizkraftwerks (BKHW) stellen keine unternehmerische Tätigkeit dar, wenn der Erwerber/Verpächter nach den vertraglichen Vereinbarungen von einer Einflussnahme auf die Aufstellung und den Betrieb des BKHW ausgeschlossen sein sollte und nach den Gesamtumständen des Falles keine Verpachtung, sondern vielmehr eine auf Gestellung von Kapital gerichtete Investition auf privater Vermögensebene vorliegt.

Fundstelle(n):
EFG 2013 S. 1613 Nr. 19
MAAAE-42293

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FG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil v. 30.04.2013 - 4 K 840/11

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