Kein Abzug von Steuerberatungskosten für die Erstellung der Einkommensteuererklärung
Leitsatz
1. Steuerberatungskosten für die Erstellung der Einkommensteuererklärung sind – seit Aufhebung des § 10 Abs. 1 Nr. 6 EStG
zum 1.1,2006 – als Kosten der privaten Lebensführung nach § 12 Nr. 1 EStG nicht mehr abzugsfähig.
2. Der Aufwand, der durch das Ausfüllen von Steuererklärungsvordrucken verursacht wird, ist im demokratischen Gemeinwesen
„entschädigungslos” hinzunehmen.
3. Es besteht keine verfassungsrechtliche Pflicht, den Abzug von Steuerberatungskosten zuzulassen.
Fundstelle(n): LAAAE-42289
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FG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil v. 07.03.2013 - 6 K 1031/12