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Hessisches Finanzgericht Beschluss v. - 1 V 566/13

Gesetze: InsO § 93FGO §§ 69AO § 191AO. § 219

Zulässigkeit eines Antrags auf Aussetzung der Vollziehung eines Haftungsbescheids im Insolvenzverfahren bei Aufhebung der Zahlungsaufforderung

Leitsatz

  1. Im Rahmen eines Insolvenzverfahrens führt die separate Aufhebung einer mit einem Haftungsbescheid verbundenen Zahlungsaufforderung nicht zur Erledigung bzw. zur Unzulässigkeit des Antrags auf Aussetzung der Vollziehung des Haftungsbescheides.

  2. Im Verfahren der Aussetzung der Vollziehung steht die Sperrfunktion des § 93 InsO dem Erlass eines Haftungsbescheides gegen den persönlich haftenden Gesellschafter auch dann entgegen, wenn dieser keine Zahlungsaufforderung enthält.

  3. In den Anwendungsbereich des § 93 InsO fällt jede unmittelbare unbeschränkte persönliche Haftung der Gesellschafter.

  4. Ein Haftungsbescheid, der sich auf § 128 HGB stützt, kann nicht in eine Haftungsinanspruchnahme nach §§ 69,34 AO ausgelegt werden, für die § 93 InsO keine Anwendung findet.

Fundstelle(n):
XAAAE-42285

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Nutzungsdauer:
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Hessisches Finanzgericht, Beschluss v. 05.06.2013 - 1 V 566/13

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