Zulässigkeit eines Antrags auf Aussetzung der Vollziehung eines
Haftungsbescheids im Insolvenzverfahren bei Aufhebung der Zahlungsaufforderung
Leitsatz
Im Rahmen eines Insolvenzverfahrens führt die separate Aufhebung einer mit einem Haftungsbescheid verbundenen Zahlungsaufforderung
nicht zur Erledigung bzw. zur Unzulässigkeit des Antrags auf Aussetzung der Vollziehung des Haftungsbescheides.
Im Verfahren der Aussetzung der Vollziehung steht die Sperrfunktion des § 93 InsO dem Erlass eines Haftungsbescheides gegen
den persönlich haftenden Gesellschafter auch dann entgegen, wenn dieser keine Zahlungsaufforderung enthält.
In den Anwendungsbereich des § 93 InsO fällt jede unmittelbare unbeschränkte persönliche Haftung der Gesellschafter.
Ein Haftungsbescheid, der sich auf § 128 HGB stützt, kann nicht in eine Haftungsinanspruchnahme nach §§ 69,34 AO ausgelegt
werden, für die § 93 InsO keine Anwendung findet.
Fundstelle(n): XAAAE-42285
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Online-Dokument
Hessisches Finanzgericht, Beschluss v. 05.06.2013 - 1 V 566/13
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