Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Wesentlichkeit bei der Bilanzierung
I. Die EU-Rechnungslegungsrichtlinie 2013
1. Kurzüberblick
Unter dem Datum vom ist die endgültige Fassung der genannten Richtlinie verabschiedet und am im Amtsblatt der EU veröffentlicht worden. Diese Richtlinie ersetzt die 4. EG-Richtlinie (Jahresabschluss) und die 7. EG-Richtlinie (Konzernabschluss) betreffend die Kapital- und Kap & Co.-Gesellschaften. Auf den beiden letztgenannten Richtlinien beruht die augenblickliche Fassung des HGB. Ein großer Anpassungsbedarf der HGB-Bilanzierungsvorschriften ergibt sich durch die neue Richtlinie nicht. Sie ist jedenfalls bis zum in nationales Recht zu transformieren und erstmals auf Abschlüsse anzuwenden, die am oder während des Kalenderjahres 2016 beginnen.
2. Einfügung des Wesentlichkeitsaspekts
Eine Änderung gegenüber dem bisherigen Richtlinientext stellt die Einführung einer Wesentlichkeitsklausel in Art. 6 Abs. 1 Buchst. j dar:
„Die Anforderungen in dieser Richtlinie in Bezug auf Ansatz, Bewertung, Darstellung, Offenlegung und Konsolidierung müssen nicht erfüllt werden, wenn die Wirkung ihrer Einhaltung unwesentlich ist....