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NWB Nr. 32 vom Seite 2553

Ablaufhemmung bei unbefristetem Hinausschieben des Prüfungsbeginns

Unterschiedliche Fristen für Ablauf der Festsetzungsfristen

Uwe Zimmet

[i]BMF, Schreiben vom 31. 1. 2013 (BStBl 2013 I S. 118)Wird der Beginn einer Betriebsprüfung auf Antrag des Steuerpflichtigen hinausgeschoben, läuft die Festsetzungsfrist nicht ab, bevor die aufgrund der Betriebsprüfung zu erlassenden Steuerbescheide unanfechtbar geworden sind. Aber wie lange hat das Finanzamt nach einem Antrag Zeit, mit der Betriebsprüfung zu beginnen, bevor die [i]BFH, Urteil vom 1. 2. 2012 - I R 18/11 (BStBl 2012 II S. 400)Ablaufhemmung rückwirkend entfällt? Hier unterscheidet der , BStBl 2012 II S. 400) zwischen einem befristeten und einem unbefristeten Antrag. Das BMF hat sich dieser Rechtsauffassung angeschlossen und mit Schreiben vom (BStBl 2013 I S. 118) den Anwendungserlass zur AO diesbezüglich geändert.

Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .

I. Entscheidungsfall

[i]Klägerin beantragt eine Verschiebung der BetriebsprüfungDas Finanzamt hat bei der Klägerin mit Prüfungsanordnung vom eine Betriebsprüfung für die Jahre 1991 bis 1996 angeordnet. Mit Schreiben vom beantragte die Klägerin eine Verschiebung der Prüfung. Gründe für die Verschiebung wurden ebenso wenig genannt wie der Zeitpunkt, bis wann die Prüfung verschoben werden sollte. Die Prüfung begann dann am und dauerte bis zum . Am bz...

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