Arbeitshilfe - Stand: 21.01.2015

Zur Steuerfreiheit innergemeinschaftlicher Fahrzeuglieferungen

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Steuerfreiheit innergemeinschaftlicher Fahrzeuglieferungen:

Kann eine Heilung des Belegnachweises bereits durch die Vorlage berichtigter Rechnungen erreicht werden oder sind für die Heilung des Belegnachweises höhere Anforderungen zu stellen und muss hierfür ein Zugang der berichtigten Rechnungen beim Leistungsempfänger nachgewiesen oder zumindest glaubhaft gemacht werden? - Ist es in diesem Zusammenhang entscheidend, ob eine Erwerbsbesteuerung im Empfängermitgliedstaat noch nachgeholt werden kann oder mangels Erreichbarkeit des Abnehmers nicht mehr möglich ist?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
YAAAE-41586