Zur Steuerfreiheit innergemeinschaftlicher Fahrzeuglieferungen
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Steuerfreiheit innergemeinschaftlicher Fahrzeuglieferungen:
Kann eine Heilung des Belegnachweises bereits durch die Vorlage berichtigter Rechnungen erreicht werden oder sind für die Heilung des Belegnachweises höhere Anforderungen zu stellen und muss hierfür ein Zugang der berichtigten Rechnungen beim Leistungsempfänger nachgewiesen oder zumindest glaubhaft gemacht werden? - Ist es in diesem Zusammenhang entscheidend, ob eine Erwerbsbesteuerung im Empfängermitgliedstaat noch nachgeholt werden kann oder mangels Erreichbarkeit des Abnehmers nicht mehr möglich ist?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
Bitte beachten:
Bei Schreibvorlagen/Mustern handelt es sich stets um Orientierungshilfen,
die als Beispiele zu verstehen sind und keinen Anspruch auf Allgemeingültigkeit
oder Vollständigkeit erheben. Auch wenn die Schreibvorlagen/Muster viele
praxiserprobte Anhaltspunkte beinhalten, ist eine Einzelfallbetrachtung nicht
entbehrlich. Für die richtige Anwendung im konkreten Einzelfall hat der
Anwender selbst Sorge zu tragen. Es kann keine Haftung übernommen werden.
Fundstelle(n):
YAAAE-41586