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Bilanzierung von Computern und Peripheriegeräten
[i]Endert/Sepetauz, Bilanzierung und Verbuchung geringwertiger Wirtschaftsgüter, BBK 18/2012 S. 828 NWB CAAAE-17104Ein Aspekt im Zuge der Anschaffung eines Computers ist die buchhalterische Erfassung der Hardware. Diesbezüglich sind verschiedene Konstellationen denkbar – z. B. die einzelne Aktivierung des Rechners oder die Einstellung in einen Sammelposten. Um weitere Funktionalitäten eines Computers vollumfänglich nutzen zu können, werden typischerweise weitere Geräte wie z. B. Maus, Drucker, Scanner oder auch Multifunktionsgeräte (sog. „All-in-One-Lösungen”) benötigt.
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I. Geringwertige Wirtschaftsgüter
[i]EinzelbewertungComputer und die zugehörige Peripherie stellen aus bilanzieller Sicht grundsätzlich Vermögensgegenstände dar, die nach den allgemeinen Regelungen des § 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB einzeln anzusetzen und mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten gemäß § 255 Abs. 1 und 2 HGB zu bewerten sind.
Die Anschaffungskosten von Computern (inkl. Laptops sowie Netbooks) und Zubehör unterschreiten einzeln oftmals die Betragsgrenzen der Regelung zu geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG) nach Steuerrecht und Vermögensgegenständen von geringem Wert nach Handelsrecht. Hierdurch wird unter bestimmten Voraussetzungen alternativ zur Einzelbewertung ...