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Wichtige Regelungen der EStÄR 2012 zur Unternehmensbesteuerung
Anpassungen an das BilMoG und die neuere BFH-Rechtsprechung
Zahlreiche [i]EStÄR 2012 NWB EAAAE-15625 Änderungen des EStG u. a. durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) haben eine Anpassung der EStR 2005 i. d. F. der EStÄR 2008 notwendig werden lassen. Diese erfolgt durch die Einkommensteuer-Änderungsrichtlinien (EStÄR) 2012, die ferner die neuere BFH-Rechtsprechung berücksichtigen. Die nachfolgenden Ausführungen beschränken sich auf die Änderungen und Ergänzungen, die für die Ertragsbesteuerung von Unternehmen bedeutsam sein können. Auf lediglich redaktionelle Änderungen wird nicht eingegangen.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .
I. Gewinnermittlung und Buchführung (§ 4 EStG)
1. Betriebsvermögensvergleich – R 4.1 EStR
Für [i]Buchführungspflicht für Ausländerden Fall der Beteiligung an einer ausländischen Personengesellschaft wird in R 4.1 Abs. 3 EStR darauf hingewiesen, dass eine Buchführungspflicht nach § 140 AO auch durch eine ausländische Rechtsnorm begründet werden kann.
2. Betriebsvermögen – R 4.2 EStR; Einlagen und Entnahmen – R 4.3 EStR
Den [i]Photovoltaikanlageselbständigen beweglichen Wirtschaftsgütern werden nach R 4.2 Abs. 3 EStR nunmehr auch dachintegrierte Photovoltaikanlagen (z. B. in Form von Solardachsteinen) zugerechnet. Dies entspricht bereits ...