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FG Köln Urteil v. - 8 K 3374/10 EFG 2013 S. 1439 Nr. 17

Gesetze: GewO § 30UStG § 4 Nr 14 a.F.

Umsatzsteuer

Frage der Steuerfreiheit der Umsätze einer Privatklinik

Leitsatz

Die Leistungen einer Privatklinik sind nur dann gem. § 4 Nr. 14 UStG steuerfrei, wenn deren alleiniger Gesellschafter ein Arzt ist und keine GmbH.

Hat eine Privatklinik eine Konzession gem. § 30 GewO ist sie kein unselbständiger Teil eines angegliederten Plankrankenhauses. Denn die Notwendigkeit einer Konzession wäre im anderen Fall nicht verständlich. Die Tatsache, dass im Falle einer Ausgliederung einer Privatklinik aus einem Plankrankenhaus innerhalb eines Gebäudes die ärztliche und apparative Ausstattung des Plankrankenhauses maßgeblich dazu beiträgt, dass die Privatklinik ihr Leistungsangebot überhaupt verwirklichen kann, ändert nichts daran, dass die Privatklinik als rechtlich selbständig anzusehen ist.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
EFG 2013 S. 1439 Nr. 17
UR 2013 S. 540 Nr. 14
SAAAE-41387

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FG Köln, Urteil v. 22.05.2013 - 8 K 3374/10

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