Frage der Steuerfreiheit der Umsätze einer Privatklinik
Leitsatz
Die Leistungen einer Privatklinik sind nur dann gem. § 4 Nr. 14 UStG steuerfrei, wenn deren alleiniger Gesellschafter ein
Arzt ist und keine GmbH.
Hat eine Privatklinik eine Konzession gem. § 30 GewO ist sie kein unselbständiger Teil eines angegliederten Plankrankenhauses.
Denn die Notwendigkeit einer Konzession wäre im anderen Fall nicht verständlich. Die Tatsache, dass im Falle einer Ausgliederung
einer Privatklinik aus einem Plankrankenhaus innerhalb eines Gebäudes die ärztliche und apparative Ausstattung des Plankrankenhauses
maßgeblich dazu beiträgt, dass die Privatklinik ihr Leistungsangebot überhaupt verwirklichen kann, ändert nichts daran, dass
die Privatklinik als rechtlich selbständig anzusehen ist.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): EFG 2013 S. 1439 Nr. 17 UR 2013 S. 540 Nr. 14 SAAAE-41387
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