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FG München Urteil v. - 8 K 4017/09 EFG 2013 S. 1407 Nr. 17

Gesetze: EStG § 40 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, EStG § 40 Abs. 3, EStG § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, EStG § 8 Abs. 2 S. 1, EStG § 8 Abs. 2 S. 6

Geldwerter Vorteil bei unentgeltlicher Verpflegung eines Profifußballers anlässlich von Spielen und Trainingslagern

Leitsatz

1. Werden die Profifußballspieler eines Sportvereins anlässlich von Heim- und Auswärtsspielen einschließlich Trainingslagern auf Kosten des Vereins vor und auch nach den Spielen in Hotels bzw. Gaststätten mit nach sportmedizinischen Gesichtspunkten ausgewählten Speisen verpflegt, so wird den Spielern damit ein lohnsteuerpflichtiger geldwerter Vorteil zugewendet.

2. Angesichts des berufsbedingten Eigeninteresse der Profispieler an der Aufnahme von unter ernährungsphysiologischen Aspekten ausgewählter Nahrung vor sowie nach einem Spiel ist die unentgeltliche Essensgestellung nicht als im überwiegend betrieblichen Interesse des Vereins liegend einzustufen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStR 2014 S. 6 Nr. 11
DStRE 2014 S. 713 Nr. 12
EFG 2013 S. 1407 Nr. 17
NWB-Eilnachricht Nr. 32/2013 S. 2523
StuB-Bilanzreport Nr. 16/2013 S. 632
DAAAE-41379

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FG München, Urteil v. 03.05.2013 - 8 K 4017/09

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