1. Eine Außenprüfung bei Steuerpflichtigen, die im Prüfungszeitraum einen gewerblichen Betrieb unterhalten haben oder freiberuflich
tätig waren, ist in den Grenzen des Verhältnismäßigkeitsprinzips und des Willkürverbots unbeschränkt zulässig.
2. Dies ist auch verfassungsrechtlich unbedenklich (im Streitfall: Umsatzsteuer-Sonderprüfung bei neugegründeter, auf dem
Gebiet der Unternehmensberatung tätiger Partnergesellschaft).
3. Die Prüfungsanordnung ist weder deswegen ausgeschlossen, weil bereits bei einer Gesellschafterin des Unternehmens eine
Außenprüfung für den streitigen Zeitraum durchgeführt worden ist, noch deswegen, weil der Prüfer Einblicke in Betriebs- oder
Geschäftsgeheimnisse des geprüften Unternehmens erhält.