Behandlung ungeklärter Zahlungseingänge auf dem betrieblichen Konto eines Aufsichtsrats und Beirats als steuerpflichtige Umsätze
Leitsatz
1. Werden Geldeinlagen bzw. ihre Herkunft geprüft, ist der Steuerpflichtige verstärkt zur Mitwirkung verpflichtet.
2. Ist der Steuerpflichtige als Aufsichtsrat und Beirat unternehmerisch tätig und sind auf seinem betrieblichen Bankkonto
Zahlungen von Firmen für die Tätigkeit als Aufsichtsrat eingegangen, so bestehen keine ernstlichen Zweifel daran, dass das
FA diese Beträge rechtmäßig als steuerpflichtige Umsätze behandelt hat, wenn der Steuerpflichtige für seine Behauptung, insoweit
handle es sich um treuhänderisch vereinnahmte Vergütungen, keine entsprechenden Nachweise vorgelegt und die weitere Verwendung
der Gelder nicht glaubhaft gemacht hat.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): StBW 2013 S. 824 Nr. 18 RAAAE-41370
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