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FG Köln Urteil v. - 11 K 3333/07 EFG 2013 S. 1466 Nr. 18

Gesetze: AO § 236

Verfahren

Entstehung von Prozesszinsen

Leitsatz

Liegen die tatbestandlichen Voraussetzungen nach § 236 AO nicht vor, kann die Entstehung von Prozesszinsen nicht im Wege der analogen Anwendung der Vorschrift begründet werden. Dies gilt insbesondere in Fällen des § 236 Abs. 2 AO bei Ausdehnung der Zinspflicht auf Tatbestände, in denen die Steuerherabsetzung nicht unmittelbar durch gerichtlichen Ausspruch selbst herbeigeführt worden ist.

Fundstelle(n):
EFG 2013 S. 1466 Nr. 18
MAAAE-41363

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FG Köln, Urteil v. 16.05.2013 - 11 K 3333/07

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