Umsatzsteuer: Angabe des Leistungszeitpunkts
neben dem Rechnungsdatum - Übereinstimmung des Rechnungsdatums
mit dem Lieferdatum
Leitsatz
1. Zur Frage, ob der Leistungszeitpunkt auch anzugeben ist, wenn
er mit dem Rechnungsdatum identisch ist.
2. Bei größeren Gewerken ist eine Übereinstimmung
des Rechnungsdatums mit dem Lieferdatum nahezu undenkbar, da dies
voraussetzten würde, dass der Rechnungsaussteller noch
am selben Tag, nach Abschluss der Arbeiten, die notwendigen Informationen
an die Mitarbeiter der Rechnungstellung weitergeben müsste
und diese noch rechtzeitig eine Rechnung fertig stellen müssten.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BBK-Kurznachricht Nr. 20/2013 S. 945 EFG 2013 S. 1531 Nr. 18 CAAAE-40915
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Online-Dokument
Finanzgericht Nürnberg, Urteil v. 02.07.2013 - 2 K 360/11
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