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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - 2 K 360/11 EFG 2013 S. 1531 Nr. 18

Gesetze: UStG §14 Abs. 4 S.1 Nr. 6 UStG §15

Umsatzsteuer: Angabe des Leistungszeitpunkts neben dem Rechnungsdatum - Übereinstimmung des Rechnungsdatums mit dem Lieferdatum

Leitsatz

1. Zur Frage, ob der Leistungszeitpunkt auch anzugeben ist, wenn er mit dem Rechnungsdatum identisch ist.

2. Bei größeren Gewerken ist eine Übereinstimmung des Rechnungsdatums mit dem Lieferdatum nahezu undenkbar, da dies voraussetzten würde, dass der Rechnungsaussteller noch am selben Tag, nach Abschluss der Arbeiten, die notwendigen Informationen an die Mitarbeiter der Rechnungstellung weitergeben müsste und diese noch rechtzeitig eine Rechnung fertig stellen müssten.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BBK-Kurznachricht Nr. 20/2013 S. 945
EFG 2013 S. 1531 Nr. 18
CAAAE-40915

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Finanzgericht Nürnberg, Urteil v. 02.07.2013 - 2 K 360/11

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