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NWB BB 8/2013 S. 229

Kfz-Kennzeichen: Pflicht zur Umzeichnung entfällt

Wer künftig seinen Wohnort wechselt, kann sein Autokennzeichen behalten. Die bisherige Pflicht zur Umzeichnung entfällt. Das hat das Bundeskabinett entschieden.

Stimmt der Bundesrat der Verordnung zu, tritt die Regelung zum in Kraft. In die Fahrzeugpapiere muss dann nur noch die neue Adresse eingetragen werden. Autofahrer sparen somit die Kosten für ein neues Nummernschild.

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