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NWB Nr. 30 vom Seite 2384

Vermögensbildung der Arbeitnehmer nach den Änderungen durch das AmtshilfeRLUmsG

Elektronische Vermögensbildungsbescheinigung und Gleichstellung der Lebenspartnerschaften

Christoph Jungblut

Die Vermögensbildung der Arbeitnehmer durch vereinbarte vermögenswirksame Leistungen der Arbeitgeber wird nach den Vorschriften des Fünften Vermögensbildungsgesetzes (5. VermBG) gefördert. Das 5. VermBG gilt für alle Arbeitnehmer im arbeitsrechtlichen Sinne sowie für Beamte, Richter und Soldaten.

Arbeitshilfen:

In der NWB Datenbank (Login über www.nwb.de) ist unter der NWB DokID NWB EAAAB-05700 der infoCenter-Beitrag „Vermögenswirksame Leistungen” und unter der NWB DokID NWB IAAAD-19101 der Online-Beitrag „Vermögensbildung nach dem Fünften Vermögensbildungsgesetz ab 2009” aufrufbar.

Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .

I. Wesentliche Regelungen des Fünften Vermögensbildungsgesetzes

1. Vermögenswirksame Leistungen

[i] infoCenter „Arbeitnehmer” NWB DAAAB-05654 Vermögenswirksame Leistungen sind Geldleistungen, die der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer anlegt. Entweder kann es sich bei den vermögenswirksamen Leistungen um eine zusätzliche Zahlung des Arbeitgebers handeln oder aber der Arbeitnehmer kann verlangen, dass der Arbeitgeber Teile des ohnehin geschuldeten Arbeitslohns vermögenswirksam anlegt.

Die Anlagearten sind vielfältig. So können ver...

Preis:
€10,00
Nutzungsdauer:
30 Tage

Seiten: 7
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