Zurechnung eines Veräußerungsgewinns in sog. Mischfällen, bei denen zwar bei der Gesellschaft, nicht jedoch bei dem Gesellschafter
die Spekulationsfrist nach § 23 Abs. 1 EStG abgelaufen ist
Leitsatz
1. Veräußert eine GbR ein Grundstück außerhalb der Spekulationsfrist des § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG, ist der Gewinn anteilig
von den Gesellschaftern der GbR zu versteuern, die zum Zeitpunkt der Veräußerung ihren Gesellschaftsanteil nicht bereits zehn
Jahre halten (= bruchteilsmäßiger Durchgriff durch die vermögensverwaltende Personengesellschaft nach § 39 Abs. 2 Nr. 2 AO).
2. Über den Veräußerungsgewinn des Gesellschafters ist im Gewinnfeststellungsverfahren zu befinden, da er durch eine gemeinsame
Tatbestandsverwirklichung der Gesellschafter erzielt wurde.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): LAAAE-40186
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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 22.01.2013 - 5 K 3748/09
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