Abziehbarkeit von Maklerkosten nach Grundstücksverkauf als Werbungkosten bei VuV
Leitsatz
Maklerkosten, die auf den Verkauf eines Grundstücks entfallen, sind als Geldbeschaffungskosten im Rahmen der Finanzierung
und damit als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zu berücksichtigen, soweit mit dem Veräußerungserlös
Darlehen getilgt werden, die zur Finanzierung anderer Mietobjekte aufgenommen wurden und diese Verwendung des Veräußerungserlöses
von vornherein beabsichtigt war.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BB 2013 S. 2006 Nr. 34 DStR 2014 S. 8 Nr. 17 EFG 2013 S. 1331 Nr. 16 EStB 2013 S. 382 Nr. 10 NWB-Eilnachricht Nr. 28/2013 S. 2203 MAAAE-40177
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