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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 2 AS 1962/12

Leitsatz

Leitsatz:

Nach § 7 Abs. 5 SGB II sind auch in Ausbildung befindliche behinderte Menschen, die Ausbildungsgeld nach § 104 SGB III beziehen, vom Leistungsausschluss nach dem SGB II erfasst, wenn die Ausbildung dem Grunde nach förderfähig ist. Der Ausschluss der Ausbildungsvergütung im Berufsausbildungsvertrag für eine Ausbildung im Berufsbildungswerk führt nicht zum Förderungsausschluss dem Grunde nach und steht somit der Anwendbarkeit von § 7 Abs. 5 SGB II nicht entgegen.

Fundstelle(n):
XAAAE-39551

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 15.05.2013 - L 2 AS 1962/12

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