Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 11 EG 1139/12

Leitsatz

Leitsatz:

Die für die Bewilligung von Elterngeld zuständige Stelle hat die auf den Gewinn aus selbständiger Tätigkeit entfallenden Steuern (hier: Kalenderjahr 2008) nicht selbst zu berechnen, sondern muss die Zahlen aus dem Einkommensteuerbescheid zugrundelegen. Dies gilt auch, wenn der Elterngeldberechtigte mit seinem Ehegatten nach § 26b EStG zusammen veranlagt wird (Splittingtabelle).

Fundstelle(n):
DStR 2013 S. 13 Nr. 26
NWB-Eilnachricht Nr. 41/2013 S. 3207
CAAAE-39545

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 22.01.2013 - L 11 EG 1139/12

Erwerben Sie das Dokument kostenpflichtig.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen